Als Kiosk-Besitzer kannst du viele unterschiedliche Waren anbieten. Die Produkte, die am häufigsten verkauft werden, sind Tabakwaren und alkoholische Getränke. Zigaretten einfach so zum Verkauf anbieten, kannst du allerdings nicht.
Du musst auf viele verschiedene Aspekte, Richtlinien und Verordnungen achten. Außerdem musst du das Jugendschutzgesetz einhalten – dieses Gesetz verbietet dir, Alkohol und Tabak Minderjährigen anzubieten. In diesem Beitrag erfährst du, worauf beim Zigarettenverkauf noch zu achten ist.
Du hast Fragen rund um diese Richtlinien und Verordnungen? Oder du hast weitere Fragen zum Betrieb eines Kiosks? Dann melde dich gerne jederzeit bei unserem Kunden- und Außendienst.
Sich einen Überblick über die Rechte und Vorschriften für den Zigarettenverkauf zu verschaffen, ist weitaus komplizierter als man zu Beginn seiner Recherche vielleicht denkt. Denn Gesetzgeber in Deutschland und Europa müssen die Gesetze rund um Tabakerzeugnisse immer wieder aktualisieren. Ein Grund dafür ist, dass neue Waren auf den Markt kommen – beispielsweise E-Zigaretten.
Mit der Einführung des Tabakerzeugnisgesetzes (TabakerzG) und der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) im Mai 2016 wurden viele Dinge vereinfacht. Die Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen reduziert sich dadurch aber nicht. Im Folgenden erhältst du einen kurzen Überblick über die wichtigsten Regelungen.
Bitte sei dir bewusst, dass unsere Hinweise kein Ersatz für eine umfängliche Rechtsberatung sind. Wenn du Fragen zu den Inhalten und Regelungen hast, wende dich bitte an einen Rechtsexperten.
Die wichtigsten Hinweise kannst du dem § 10 Jugendschutzgesetz (JuSchG) entnehmen. Tabakwaren, nikotinhaltige Erzeugnisse, deren Behältnisse sowie nikotinfreie Erzeugnisse dürfen Kindern und Jugendlichen nicht angeboten werden. Zu den Tabakwaren zählen Zigaretten und Zigarren. Unter nikotinhaltigen Erzeugnissen und deren Behältnissen versteht man nikotinhaltige Liquids, die in Kartuschen oder Tanks abgefüllt sind. Weitaus mehr Waren fallen unter den Begriff nikotinfreie Erzeugnisse. Dazu zählen E-Zigaretten, E-Shishas (auch als Einwegprodukte), Zubehör wie Nachfüllbehälter für E-Zigaretten und E-Shishas.
Wenn du die genannten Waren anbietest, musst du ein Altersverifikationsverfahren durchführen. Du darfst nur Volljährigen deine Produkte anbieten. Kinder und Jugendliche dürfen weder im Handel noch im Versandhandel an diese gelangen. Nur Personen mit dem gesetzlich festgelegten Mindestalter dürfen die zuvor genannten Waren per Lieferung oder Übergabe entgegennehmen.
Auch bei der Verpackung von Zigaretten gibt es einige Dinge zu beachten. Auf den Packungen müssen die vom Gesetz verlangten gesundheitsbezogenen Warnhinweise stehen. Dazu zählen Schockbilder, die neben den Hinweisen erscheinen. Sie bedecken 65 Prozent einer Verpackung.
E-Zigaretten und die dazugehörigen Nachfüllbehälter dürfen nur verkauft werden, wenn diesen Waren ein Beipackzettel beiliegt. Der Zettel enthält Informationen über die gesundheitlichen Auswirkungen des Rauchens, eine Anleitung und Kontaktdaten des Herstellers.
Tabakwaren und -erzeugnisse unterliegen laut dem Tabaksteuergesetz (TabStG) ähnlich den Büchern einer Preisbindung. Beim Verkauf dieser Waren darfst du den Preis, der vom Tabakhersteller festgelegt ist, nicht über- oder unterschreiten.
Eine Umgehung des Verkaufspreises, beispielsweise durch Rabatte, ist auch nicht erlaubt. Weitere Hinweise dazu kannst du §§ 24 bis 29 TabStG entnehmen. In den Paragrafen wird dir häufig das Wort „Kleinverkaufspreis“ begegnen
Das ist der Preis, den der Tabakhersteller als Einzelhandelspreis für Tabakwaren pro Stück und je Kilogramm verlangt.
Achte darauf, Zigaretten und deren Display nie neben Produkten für Kinder oder Jugendliche zu platzieren. Mit hoher Wahrscheinlichkeit würdest du damit die Aufmerksamkeit des Kindes oder des Jugendlichen auf die Zigarettenwerbung lenken.
Denke auch an den Smartshopper-Anteil unter deinen Kunden. Wenn du eine Zigarren- oder Tabaksorte zur Auswahl hast, verringern sich damit die Chancen, dass du diese Produkte auch verkauft bekommst. Achte auf ein ausgewogenes Sortiment. Denn Smartshopper greifen gerne und oft zu den günstigsten Produkten.
Biete deiner Kundschaft auch zusätzliche Raucherbedarfsartikel an. Beim Verkauf dieser Ware musst du nur darauf achten, dass du diese nicht kostenlos abgibst. Dies ist per Gesetz verboten.
Du kannst dich seit Kurzem für das Rückverfolgbarkeitssystem von Tabakerzeugnissen im Produktivsystem der Bundesdruckerei GmbH registrieren. Du kannst dich an einen Großhändler wenden, der dich bei der Registrierung unterstützt oder du nimmst diese im Registrierungsportal selbst vor. Wozu die Registrierung? Jeder Wirtschaftsteilnehmer – dazu zählen Hersteller, Importeur und Händler – ist seit dem 20. Mai 2019 laut der Tabakproduktrichtlinie (TPD) verpflichtet, sich zu registrieren. Die TPD ist für die Regelung der Herstellung, der Verpackung und des Verkaufs von Tabakwaren und -erzeugnissen zuständig. Auf diese Weise wird die Rückverfolgbarkeit dieser Produkte in der gesamten Europäischen Union möglich. Die Bundesdruckerei GmbH ist in Deutschland die zentrale Ausgabestelle für die individuellen Erkennungsmerkmale – auch Unique Identifiers genannt.
Die Bundesdruckerei GmbH kümmert sich um die Bereitstellung des Registrierungs- und Bestellportals, die Registrierung von Herstellern, Importeuren, Händlern sowie um die Erstellung und Ausgabe der Unique Identifier in elektronischer oder physischer Form für Einzel- und aggregierte Packungen.
Weitere Informationen zu den Erkennungsmerkmalen sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2018/574 nachzulesen. Details zum Rückverfolgbarkeitssystem findest du im Portal der EU-Kommission. Falls du mehr über die Nachverfolgung und die Sicherheitsmerkmale wissen willst, lohnt sich auch ein Blick in die Protokolle der EU-Subgroup.
Du hast Fragen rund um das Registrierungs- oder Bestellportal? Dann melde dich gerne jederzeit bei unserem Kunden- und Außendienst.
Wie du siehst, gibt es viele Regelungen und Vorschriften, die du beim Zigarettenverkauf beachten musst. Falls du weitere Fragen zu dem Thema hast, solltest du dich auf jeden Fall rechtlich beraten lassen. Da man auf sehr viele Dinge beim Verkauf von Zigaretten und Tabakwaren achten muss, läuft man schnell in Gefahr, den einen oder anderen Fehler zu machen. Mit einer guten und umfangreichen Rechtsberatung bist du auf der sicheren Seite.